Gebrauchsdiebstahl

Gebrauchsdiebstahl
Ge|brauchs|dieb|stahl, der (Rechtsspr.): Gebrauchsanmaßung: Das populärste Halbstarkendelikt von heute, die unbefugte Benutzung eines fremden Autos für eine Spritztour (Gebrauchsdiebstahl), stand bis 1953 nicht im Strafgesetzbuch (Spiegel 16, 1967, 38).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Diebstahl — Raub; Klauerei (umgangssprachlich); Entwendung * * * Dieb|stahl [ di:pʃta:l], der; [e]s, Diebstähle [ di:pʃtɛ:lə]: das Stehlen; rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums: einen Diebstahl begehen, aufdecken; er wurde beim Diebstahl ertappt. Syn.:… …   Universal-Lexikon

  • Gebrauchsanmaßung — Ge|brauchs|an|ma|ßung 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 unrechtmäßiger Gebrauch * * * Ge|brauchs|an|ma|ßung, die (Rechtsspr.): unbefugter Gebrauch fremden Eigentums. * * * Gebrauchsanmaßung,   Gebrauchsdiebstahl, die unberechtigte Benutzung fremder Sachen… …   Universal-Lexikon

  • Gebrauchsentwendung — Ge|brauchs|ent|wen|dung, die (Rechtsspr.): Gebrauchsdiebstahl …   Universal-Lexikon

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